Beginn
Di., 10.12.2024,
18:00 - 19:30 Uhr
Vielen Menschen denken, wenn im Krankheitsfall man selbst nicht mehr handeln kann, dass automatisch der Ehepartner handlungsbefugt sind. Dies ist leider nicht der Fall und oftmals trifft einen unvorbereitet die gerichtliche Anordnung einer Betreuung. Es ist wichtig, frühzeitig zu regeln, wer im Krankheitsfall oder wenn aus sonstigen Gründen kein eigenbestimmtes Handeln erfolgen kann, für einen handeln darf. Was gilt es hier zu beachten? Wie wähle ich diese Vertrauensperson aus und was soll diese alles regeln dürfen? Und, wie könnte eine mögliche Kontrolle erfolgen? Der Vortrag bietet Ihnen eine Reihe von Hilfestellungen, die es bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung zu beachten gilt und gibt wichtige Tipps und Tricks für diese wichtigen Dokumente.
Anmeldung bis 10. Dezember